Aktuelle Neuigkeiten bei der Andreas Bürsten GmbH
Es gibt auch bei uns immer wieder etwas Neues, wovon es zu berichten lohnt. Aus diesem Grund haben wir hier unseren "News und Blog"-Bereich geschaffen, um unseren geschätzten Kunden wie auch unseren Mitarbeitern, eine Kommunikationsplattform zu bieten.
Jeder findet sie toll und sie sind nicht ohne Grund total im Trend. Besen oder Bürsten mit Werbeaufdruck individuell mit Logo bedrucken Praktisch, langlebig, umweltfreundlich und garantiert
Bei Andreas Bürsten wissen wir, dass ein Besen oder eine Bürste mehr sein kann als nur ein Werkzeug. Es ist ein Ausdruck von Individualität und häufig auch ein Zeichen für die
Nachhaltigkeit ist ein zentraler Aspekt zeitgemäßen Konsumverhaltens geworden, und Produkte aus Holz, wie unsere Besen und Bürsten, stehen damit ebenfalls zunehmend im Fokus. Unsere selbst gefertigten Produkte bieten eine umweltfreundliche Alternative zu Plastikprodukten...
Die Wahl der richtigen Borsten und Fasern ist entscheidend für den Verwendungszweck eines Besens oder einer Bürste. Ob für den robusten Außeneinsatz, die empfindliche
Hygieneprodukte kommen überall dort zum Einsatz, wo ein hohes Maßan Hygiene gefordert wird. In sensiblen Bereichen sollten Hygieneproduktebei folgenden Punkten ausgetauscht werden, damit die Wahrung derHygieneanforderungen bestehen bleiben....
Als Start-up, kleines oder mittelständisches Unternehmen kennt man das Problem: Große Anbieter wollen oft gleich riesige Stückzahlen verkaufen, reagieren träge auf Anfragen
Die "Cleaning Expierience of the Year" wird sie genannt. Die Rede ist von der Interclean in Amsterdam, die nach einer längeren Pause heute endlich wieder ihre Pforten öffnet.Man hat sich jedoch nicht ausgeruht und während wir seit gestern fleißig unseren Stand 318 in Halle 5 für die Show vorbereitet haben, war bereits zu spüren, dass die kommenden Tage hier in Amsterdam eine ganz besondere Veranstaltung versprechen werden....
Hinweise zur Rücknahmepflicht für VerpackungsmaterialWir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende