Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen, sofern nicht anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen meiner ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Mündliche Absprachen, Erklärungen und Zusicherungen erfordern meine schriftliche Bestätigung.
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Abnahme nur in kompletten Verpackungseinheiten. Sonderverpackung sowie sonstige Serviceleistungen sind gegen Aufpreis gesondert zu vereinbaren. Der Mindestauftragswert beträgt € 150,00.
Sofern nichts anders vereinbart innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, oder binnen 30 Tagen netto. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks. Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Käufers. Zu weiteren noch ausstehenden Lieferungen an den Käufer bin ich dann nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verpflichtet, außerdem bin ich berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Abschluß zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Zahlungen werden auf die älteste Forderung angerechnet. Bei Überschreitung der oben genannten Zahlungsfrist können Verzugszinsen in Höhe von 1% für jeden angefangenen Monat berechnet werden.
Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung meiner sämtlichen Forderungen gegen den Käufer mein Eigentum. Bei Scheck- und Wechselzahlungen gilt erst die endgültige Einlösung der Zahlungsmittel als Zahlung. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn die Rechnungen des Verkäufers in laufende Rechnung eingestellt werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers das Eigentum auf den Käufer übergeht. Der Käufer darf über die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verfügen, sie aber weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Die Ware ist getrennt zu lagern und auf Wunsch des Lieferers aus berechtigtem Anlaß zu kennzeichnen. Weiterverkauf ist im Rahmen des üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässig, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtung dem Verkäufer gegenüber eingehalten hat. Der Käufer tritt bereits jetzt aus dem Weiterverkauf der Ware gegen den Erwerber entstehende volle Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab.
Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Schadenersatzansprüche der Verkäufers (z.B. entgangener Gewinn) werden hierdurch nicht berührt. Für den Fall, daß Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entsteht, behalte ich mir vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen. Von mir zugesagte Lieferfristen sind nicht rechtsverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Lieferung. Schadenersatzforderungen wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Beschaffungsschwierigkeiten bei Produktionsmaterialien und Ersatzteilen für Maschinen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand befreien mich für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigen mich außerdem, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Käufer hat etwaige Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware durch schriftliche Anzeige an mich zu erheben. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird meine Haftung aufgehoben. Bei berechtigten Mängelrügen habe ich nach meiner Wahl das Recht, entweder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben.. Weitere Ansprüche aus Mängelhaftung oder Schadenersatzansprüchen aus irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie alle Rechtstreitigkeiten ist Aurich.
Alle im Katalog / Internet angegebenen Abmessungen sind ca. Angaben. Abweichungen und Änderungen der Maße und Materialien sowie Farbabweichungen behalte ich mir vor.